Durchfahrtsberechtigung zur Pfarrkirche St. Martin
Wer nicht so gut zu Fuß ist, und eine Durchfahrtsberechtigung zur Pfarrkirche St. Martin für die Gottesdienste braucht, durch die erweiterte Fußgängerzone der Marktstraße Süd, bitte geben Sie uns im Pfarrbüro Bescheid, um dazu einen Ausweis zu erhalten, der ab dem 2. August nötig ist.