Kirchengemeinderat

„Die Gemeinde als ganze mit all ihren Charismen und Diensten, auch dem des Amtes, ist Trägerin der Seelsorge.“ – so steht es in der Kirchengemeindeordnung unserer Diözese. Die Vertretung der Kirchengemeinde übernimmt der Kirchengemeinderat. Er besteht aus Frauen und Männer, die von der Gemeinde gewählt wurden, um zusammen mit dem Pfarrer die Gemeinde zu leiten. In unserer Pfarrgemeinde besteht er aus 16 gewählten Personen. Weitere beratende Mitglieder sind die pastoralen Mitarbeiter (Diakon und Pastoralreferent), sowie der Kirchepfleger.

Der KGR trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Gemeinde berücksichtigt werden.

Der KGR soll darauf hinwirken, dass die Aufgaben der Kirche und ihr Wirken in der Gesellschaft in enger Zusammenarbeit von Pfarrer und Gemeindegliedern gemeinsam getragen werden.

Gewählter Vorsitzender ist Herr Christof Janz.
Stellvertretende Gewählte Vorsitzende sind Herr Stefan Aumann und Herr Günter Stützle.
Vertreterin im Dekantsrat ist Frau Gerlinde Mast.